DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll werden Sie tagtäglich nicht nur mit einem hohen Arbeitspensum, sondern auch großer Verantwortung konfrontiert. Dabei treten Sie zwangsläufig in Kontakt mit anderen Personen. Um Situationen zu klären, müssen Sie dabei auch manchmal in die Rechte Dritter eingreifen. Spätestens dann wird deutlich, dass Ihr alltäglicher Dienst mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden ist. Damit eventuelle Schadensersatzforderungen zu keiner existenzbedrohenden Lage führen, sollten Sie rechtzeitig für eine passende Absicherung sorgen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind Sie auf der sicheren Seite.

Darum sollten Sie sich absichern

Fehler sind menschlich. Und auch, wenn das viele Personen vergessen mögen - Beamte der Polizei, Justiz und Zoll sind ebenfalls nur Menschen. Dementsprechend kann es auch bei Ihnen zu einem Fehlverhalten kommen. Doch so klein die Irrtümer und Missgeschicke auch manchmal sein mögen, so schwerwiegend sind leider oftmals deren Folgen. Sollte es einmal dazu kommen, dass Sie während ihres Dienstes einen Schaden verursachen, können die negativen Folgen für Sie vielfältig ausfallen. So kommt es häufig zu einer Auseinandersetzung mit Ihrem Dienstherrn. Möglicherweise müssen Sie sogar disziplinarrechtliche Folgen befürchten. Sollten hier noch Schadensersatzforderungen hinzukommen, müssen Sie neben dem psychischen Stress auch unter einer schweren finanziellen Belastung leiden. Damit Sie wenigstens dieser schlimmstenfalls existenzbedrohenden Zahlung aus dem Weg gehen können, sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.  

Diensthaftpflichtversicherung: Unterschätzen Sie nicht die Haftungsrisiken

Beamte der Polizei, Justiz und Zoll sollten sich unbedingt um eine geeignete Diensthaftpflichtversicherung kümmern. Der Grund dafür liegt schlicht und ergreifend in der Natur ihrer tagtäglichen Tätigkeit. Aufgrund des häufigen Kontakts zu den verschiedensten Personen besteht für Sie auch ein großes Risiko, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen. Schadensszenarien gibt es viele. So können Sie beim Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden verursachen. Möglicherweise hatten Sie auch einen Unfall mit Ihrem Dienstwagen. Doch egal, wie der Schaden entstanden ist. Die Folgekosten sollten Sie unbedingt mit der passenden Versicherung abdecken. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist die perfekte Lösung.

Hohe Schadensersatzansprüche können Ihre Existenz bedrohen

Wer einen Schadensersatzanspruch gegen Sie stellt, ist im Endeffekt egal. Die Höhe des Anspruchs ist der bedeutsamste Faktor. Richtig hohe Kosten können vor allem dann entstehen, wenn Sie einen Personenschaden verursachen. Hieraus können auch fortlaufende Schäden für die betreffenden Personen resultieren. Dies ist für einen Beamten der Polizei, Justiz und Zoll mit durchschnittlichem monatlichem Einkommen in der Regel kaum zu stemmen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich mit der passenden Versicherung wappnen. Bei unbezahlbaren Forderungen steht unsere Diensthaftpflichtversicherung für Sie ein. Schäden müssen dabei nicht zwangsläufig bei einem Bürger entstanden sein. Auch Schäden, welche Sie bei einem Kollegen oder gar Ihrem Dienstherrn verursachen, können schwerwiegende Forderungen mit sich bringen. Ein klassisches Beispiel ist wohl das Abhandenkommen von Dienstkleidung oder anderer Ausrüstungsgegenstände.  

Was sagt das Gesetz

Wenn man einen Blick ins Bundesbeamtengesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch wirft, so sprechen beide Gesetze eine deutliche Sprache. Beamte, die einen Schaden verursachen, müssen für diesen auch haften. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Dienstpflichtverletzung“. In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick in Artikel 34 des Grundgesetzes. Dieser besagt:
 
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
 
Es ist gerade dieses hohe Haftungsrisiko, das eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll unverzichtbar macht. Unsere Experten der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz stellen Ihnen die ausgeklügelte Versicherungslösung gerne im Detail vor.

Diensthaftpflichtversicherung: Details

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Dienstausübung einen Schaden verursachen, kommt die Diensthaftpflichtversicherung für diesen auf. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie das Einsatzfahrzeug beschädigen. Hierbei muss nicht immer ein Unfall ursächlich sein. Auch eine Falschbetankung kann zu einem schweren Schaden am Fahrzeug führen. Ein weiteres Schadensszenario ist der Verlust des Dienstschlüssels. Kommt dieser abhanden, folgt nämlich in aller Regel der Austausch der gesamten Schließanlage. Wenn Sie einen Schaden verursachen, unterstützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Die Leistungen

Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, die sich für die Diensthaftpflichtversicherung entscheiden, profitieren von einer zuverlässigen Absicherung. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Dienstausübung einen Schaden verursachen, werden Sie nicht unmittelbar Adressat des Schadensersatzanspruchs. Zunächst erreicht die Schadensersatzforderung Ihren Dienstherrn. Doch das bedeutet nicht, dass Sie vor einer hohen Schadensersatzforderung sicher sind. Ihr Dienstherr kann Sie nämlich im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Solche Fälle behandeln wir wie folgt:

Rechtliche Überprüfung

Zunächst überprüfen unsere Rechtsexperten, ob die Forderung gegen Sie gerechtfertigt ist. Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass die Schadensersatzforderung ungerechtfertigt ist, gehen wir dagegen vor.

Passiver Rechtsschutz

Im Falle einer unberechtigten Forderung sind wir für Sie da und wehren diese zuverlässig ab. Dabei gehen wir für Sie notfalls auch vor Gericht. Entsprechende Kosten für Gericht, Prozess und andere damit einhergehende Kosten übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung ebenfalls.

Kostenübernahme

Wenn wir im Rahmen unserer rechtlichen Überprüfung herausfinden sollten, dass die Forderung gegen Sie berechtigt ist, können Sie sich ebenfalls auf uns verlassen. In diesem Fall übernimmt die DBV die Kosten, die Bestandteil der Forderung sind.

Auf uns ist Verlass

Seit jeher steht die DBV für maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Dies ist auch bei der Diensthaftpflichtversicherung der Fall. Sie können die Versicherung so ausgestalten wie Sie es möchten. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz unterstützen Sie gerne dabei.
 
Wir bieten Ihnen folgende Versicherungssummen:

  • 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
  • 20 Millionen Euro für Schäden durch Diensthunde und Dienstpferde
  • 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalischem Eigentum
  • 20 Millionen Euro für Schäden durch Waffengebrauch, Munitionen sowie durch Sprengungen oder Entschärfen von Munition

Wir sind für Sie da
 

Beamte der Polizei, Justiz und Zoll sollten sich rechtzeitig um eine zuverlässige Absicherung der Haftungsrisiken kümmern. Hier haben die Experten der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz die optimale Lösung für Sie. Mit der Diensthaftpflichtversicherung werden unberechtigte Forderungen gegen Sie abgewehrt und berechtigte Forderungen von der DBV übernommen.

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