DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Krankenversicherung

Krankenversicherung

Als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll geben Sie tagtäglich alles für die Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Doch dieser Dienst birgt auch Risiken in sich. Dies gilt nicht nur für Ihre körperliche Unversehrtheit, sondern auch Ihre psychische Gesundheit. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema der passenden Krankenversicherung auseinandersetzen. Im Folgenden möchten ihnen die Experten der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz aufzeigen, was eine gute Krankenversicherung ausmacht.

Ihr besonderes Beamtenverhältnis

Als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses kann man mit einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis nicht vergleichen. Schließlich ist es von umfangreichen Rechten und Pflichten geprägt. So sind Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr muss wiederum seinerseits Fürsorgepflichten erfüllen. Hierzu gehört die finanzielle Fürsorgepflicht, der er durch Zahlung Ihres monatlichen Gehalts nachkommt. Doch auch die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge ist von elementarer Bedeutung in Ihrem Beamtenverhältnis. So leistet Ihr Dienstherr für Sie als Beamte der Polizei entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge.

Krankenversicherung: Die Beihilfe

Ein Großteil der Beamten der Polizei, Justiz und Zoll bezieht die sogenannte Beihilfe. Doch worum handelt es sich hierbei genau? Mit der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr an den anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die minimale Beihilfe liegt bei 50 %. Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, die mehr als ein Kind haben, haben wiederum einen Anspruch auf 70 % Beihilfe. Diese 70 % stehen ebenfalls Beamten zu, die sich im Ruhestand befinden. Allerdings übernimmt die Beihilfe nicht alle Gesundheitskosten. Hier bestehen Restkosten, die Sie absichern sollten. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist die optimale Restkostenversicherung.

Krankenversicherung: Die freie Heilfürsorge

Es gibt jedoch auch viele Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, die von ihrem Dienstherrn freie Heilfürsorge beziehen. Hier übernimmt der Dienstherr nicht nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten, stattdessen trägt er die Kosten sogar in Gänze. Zur Finanzierung behält er einen minimalen Betrag Ihres Gehaltes ein. Die Leistungen der freien Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer den eher dünnen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse etwas ausweiten möchte, sollte sich einmal die leistungsstarken privaten Zusatzversicherungen der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ansehen.

Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?

In Deutschland gilt die allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Diese gilt für klassische Arbeitnehmer genauso wie für Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Allerdings müssen Sie sich als Beamter früher oder später die Frage stellen, für welche Krankenversicherung Sie sich entscheiden wollen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn man Beihilfe bezieht. Bei der freien Heilfürsorge kümmert sich Ihr Dienstherr um Ihre Krankenversicherung. Für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei, Justiz und Zoll stehen aber zwei Krankenversicherungen zur Auswahl: Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die Unterschiede zwischen den beiden Modellen könnten größer kaum sein.

Beiträge

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers berechnet. Je höher das Einkommen ist, umso höher fallen Ihre Beiträge aus. Arbeitnehmer erhalten bei ihren Beiträgen jedoch Unterstützung durch ihren Arbeitgeber. Dieser übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten. Somit ist die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen eine sehr gute Wahl. Bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll mit Anspruch auf Beihilfe sieht dies jedoch anders aus. Entscheiden diese sich für eine gesetzliche Krankenversicherung müssen sie die Beiträge vollumfänglich vom Beamten gezahlt werden. Unterstützung vom Dienstherrn bzw. der Beihilfestelle gibt es hier nicht. Dies kann bei gutverdienenden Beamten der Polizei zu einer schweren monatlichen finanziellen Belastung werden.
 
Ganz anders sieht es bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz aus. Hier wird als Grundlage der Beitragsberechnung nicht Ihr Gehalt herangezogen. Vielmehr kommt es auf Ihre persönlichen Faktoren an. Bedeutsam ist hierbei beispielsweise Ihr Alter oder Ihr Gesundheitszustand. Je älter und kränker eine Person ist, umso höher fällt auch der Beitrag aus. Umso ratsamer ist es, bereits als junger Beamtenanwärter in die beihilfekonforme Krankenversicherung einzutreten. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung auch weiterhin auf die Unterstützung der Beihilfe verlassen. Dadurch müssen Sie nur Restkosten in Höhe von maximal 50 % abdecken. Somit handelt es sich nur bei der privaten Krankenversicherung auch um eine wirkliche Restkostenversicherung.

Leistungskatalog

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie an den Leistungskatalog gebunden, den der Gesetzgeber zusammenstellt. Dies führt dazu, dass Sie wohl oder übel Kompromisse machen müssen. Schließlich befinden sich in aller Regel Leistungen im Leistungskatalog, die Sie gar nicht benötigen. Auf der anderen Seite fehlen wiederum Leistungen, die Sie vielleicht gerne hätten. Vor allem in Anbetracht der hohen Kosten, die mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll einhergehen, ist dies unzumutbar.
 
Die private Krankenversicherung setzt auf Individualität. Hier können Sie den Umfang des Leistungskatalogs ganz Ihren Wünschen entsprechend ausgestalten. Junge Beamte der Polizei, Justiz und Zoll werden sich aufgrund ihrer optimalen körperlichen Fitness wohl für den günstigen Basistarif entscheiden. Mit steigendem Alter lassen sich auch die Leistungen anpassen. So haben Sie immer den Versicherungsschutz, den Sie tatsächlich benötigen. Hinzu kommen allgemeine Vorteile der privaten Krankenversicherung. Sie haben freie Arztwahl und sind nicht an Vertragsärzte gebunden. Auch störende Wartezeiten im Wartezimmer gehören der Vergangenheit an.
 

Bei Heilfürsorge frühzeitig eine Anwartschaft sichern

Doch was ist mit all den Beamten der Polizei, Justiz und Zoll, die keine Beihilfe beziehen? Sie müssen sich aufgrund der freien Heilfürsorge nicht um eine Krankenversicherung bemühen. Hierbei sei jedoch darauf hingewiesen, dass kein Beamter der Polizei, Justiz und Zoll ein Leben lang freie Heilfürsorge bezieht. Irgendwann wird der Anspruch in einen Beihilfeanspruch umgewandelt. Wenn es soweit ist, müssen Sie sich um eine Krankenversicherung kümmern, die die Restkosten abdeckt. Dies kann vor allem bei Beamten fortgeschrittenen Alters zu hohen Kosten führen. Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist die perfekte Lösung des Problems. Dank dieser können Sie sich bereits in jungen Jahren günstige Beiträge für Ihre spätere Krankenversicherung sichern. Dies ist möglich, indem Eintrittsalter und Gesundheitszustand mit Abschluss der Anwartschaft gewissermaßen eingefroren werden. Beim späteren Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung werden diese Faktoren dann als Berechnungsgrundlage herangezogen.
 

Wir beraten Sie gern

Haben Sie Fragen zu Ihrer optimalen Krankenversicherung? Dann kontaktieren Sie uns! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind gerne für Sie da.

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