DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte der Polizei, Justiz und Zoll setzen tagtäglich ihre körperliche Unversehrtheit und unter Umständen sogar ihr Leben aufs Spiel. Dies hängt mit dem risikoreichen Dienstalltag der Beamten zusammen. Doch es sind nicht nur die Risiken für die körperliche Gesundheit, welche dabei im Fokus stehen sollten. Schließlich sorgen jene Gefahren dafür, dass viele Beamte Angst vor der Berufsausübung bekommen. Dies kann wiederum, gepaart mit Stress und einem herausfordernden Schichtsystem, auch die Psyche an ihre Grenzen bringen. Da verwundert es auch kaum, dass mittlerweile jeder fünfte Beamte der Polizei, Justiz und Zoll vorzeitig in den Ruhestand eintritt. Dann gelten Sie offiziell als dienstunfähig. Neben den körperlichen oder psychischen Einschränkungen ereilen Sie dann häufig finanzielle Engpässe. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind Sie auf der sicheren Seite.

Definition: Dienstunfähigkeit

Wer sich auf die Suche nach der Bedeutung der Dienstunfähigkiet begibt, wird in §44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) fündig:
 
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
 
Vereinfacht ausgedrückt gelten Beamte der Polizei, Justiz und Zoll dann als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Hierbei muss eine Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit vorgenommen werden. Eine Berufsunfähigkeit bezieht sich nämlich regelmäßig nur auf die Ausübung eines bestimmten Berufes. Bei der Dienstunfähigkeit wiederum muss der Dienstherr zunächst schauen, ob der Beamte oder die Beamtin nicht in eine andere Stelle versetzt werden kann. Eine Versetzung aus dem risikoreichen Außen- zum eher risikoarmen Innendienst kann durchaus wirksam sein.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamtenanwärter sollten sich absichern

Je frischer Sie als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll im Dienstverhältnis sind, umso wichtiger ist es, dass Sie sich vor dem Ernstfall der Dienstunfähigkeit absichern. Daran möchten vor allem Beamtenanwärter aufgrund ihres jungen Alters nicht denken. Doch der Ernstfall der Dienstunfähigkeit kann jeden treffen. Hierbei muss nicht immer eine Krankheit schuld sein. Ein Unfall während der Freizeitaktivität oder im Straßenverkehr kann ebenfalls dafür sorgen, dass Ihr Leben vom einen auf den anderen Tag Kopf steht. Spätestens dann werden Sie bemerken, wie wichtig eine Absicherung ist.
 
Bereits vor Antritt Ihres Vorbereitungsdienstes bei der Polizei, Justiz und Zoll werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört auch die finanzielle Fürsorge. Doch wie sieht es aus, wenn Sie aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen nicht mehr Ihren Dienst ausführen können?
 
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe gelten als Beamtenanwärter. Ihnen steht noch nicht die volle Unterstützung seitens ihres Dienstherrn zu. Dies wird spätestens beim Thema der Dienstunfähigkeit deutlich. Sollten Sie als junge Beamte für dienstunfähig ernannt werden, steht Ihnen nur unter der Voraussetzung, dass Sie während Ihrer Dienstausübung dienstunfähig geworden sind, ein Ruhegehalt zu. Im Umkehrschluss sind Ursachen der Dienstunfähigkeit, welche außerhalb des Dienstes gesetzt wurden, nicht abgedeckt. In diesem Fall erhalten Sie keine Unterstützung von Ihrem Dienstherrn. Sie werden aus dem Dienstverhältnis entlassen und fallen in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück.  

Sichern Sie sich rechtzeitig ab

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz hat unterschiedliche Absicherungen gegen eine Dienstunfähigkeit im Angebot. Vor allem junge Beamte, denen ein wirtschaftliches Fiasko droht, sollten sich bereits bei Dienstantritt um einen entsprechenden Dienstunfähigkeitsschutz kümmern. Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV ein maßgeschneidertes Produkt für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe im Angebot. Hier erhalten Sie ein attraktives Kombi-Produkt, das sich aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einem attraktiven Produkt der Altersvorsorge zusammensetzt. So können Sie sich nicht nur vor der Dienstunfähigkeit absichern, sondern obendrein für Ihr Alter vorsorgen.

Auch Beamte auf Lebenszeit sollten sich absichern

Doch ein Dienstunfähigkeitsschutz hat keineswegs nur etwas mit dem Anspruch auf Ruhegehalt zu tun. Auch Beamte auf Lebenszeit sollten sich absichern. Sobald Sie vom Beamten auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden, können Sie sich auf ein Maximum an Unterstützung verlassen. Ihr Dienstherr zahlt Ihnen nicht nur bei aktivem Dienst ein höheres Gehalt. Sollten Sie dienstunfähig werden, versetzt er Sie zudem garantiert in den Ruhestand. Dies gilt dann, wenn Sie mindestens fünf Jahre auf Lebenszeit verbeamtet sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihre Freizeit oder aber der Dienst ursächlich für die Dienstunfähigkeit war.
 
Mit dem Versetzen in den Ruhestand steht Ihnen ein Ruhegehalt zu. Wie hoch dieses ausfällt, hängt schlussendlich von Ihren abgeleisteten Dienstjahren bei der Polizei, Justiz und Zoll ab. Nach der Wartezeit von fünf Jahren liegt das Ruhegehalt etwa bei 35 % Ihrer zuletzt erhaltenen Bezüge. Dienstjahr für Dienstjahr steigt Ihr Anspruch. Hieraus resultiert, dass Beamte der Polizei, Justiz und Zoll auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit keinen wirklich leistungsstarken Dienstunfähigkeitsschutz besitzen. Hier klafft eine gewaltige Versorgungslücke, die Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen sollten. Sollte der Ernstfall der Dienstunfähigkeit dann eintreten, erhalten Sie von der DBV eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, die das Ruhegehalt ergänzt.
 
Beamte, die mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet haben, erhalten das maximale Ruhegehalt. Dieses umfasst 71,75 % der zuletzt erhaltenen Bezüge. Wie Sie sehen besteht auch hier ein gewaltiger Unterschied zwischen aktivem Dienst und Ruhestand. Mit der Dienstunfähigkeitsrente der Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich finanziell absichern. So bedeutet eine Dienstunfähigkeit nicht mehr automatisch eine wirtschaftliche Schieflage. Hier ist es auch wichtig, perspektivisch zu denken. Die Ansprüche auf Ruhegehalt wurden in den letzten Jahren nämlich in regelmäßigen Abständen gekürzt. So lagen sie noch vor ein paar Jahren bei maximal 75 % der zuletzt erhaltenen Bezüge. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich ein stückweit unabhängig machen.  
 

Wir sind für Sie da
 

Damit Sie trotz Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstil aufrechterhalten können, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Hiermit sichern Sie sich für den Ernstfall eine Dienstunfähigkeitsrente, deren Höhe Sie individuell festlegen können. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz stellen Ihnen den zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz gerne persönlich vor.

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