Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Jungen Beamten liegt es häufig fern, sich als frisch gebackene Staatsdiener über den Ernstfall der Dienstunfähigkeit Gedanken zu machen. Dies ist durchaus verständlich. Schließlich möchte man kurz nach Antritt seines Traumberufs noch nicht daran denken, dass man diesen irgendwann einmal nicht mehr ausüben kann. Doch man kann sich darüber nicht früh genug Gedanken machen. Denn schlimmstenfalls rutscht man mit der Dienstunfähigkeit in eine wirtschaftliche Schieflage. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln hat mit der Dienstanfänger-Police eine maßgeschneiderte Lösung für junge Beamte im Angebot.
Dienstanfänger-Police: Darum sollten Sie sich absichern
Ihre Karriere im Staatsdienst beginnen Sie mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Diese findet in der Regel kurz vor Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes statt. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn.
Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Neben der Gesundheitsfürsorge in Form der Beihilfe steht hierbei auch die finanzielle Fürsorge im Raum. Dieser Pflicht kommt Ihr Dienstherr durch Zahlung eines monatlichen Gehaltes nach. Doch was passiert, wenn Sie körperlich nicht mehr dazu in der Lage sind zu arbeiten? Unter bestimmten Umständen steht Ihnen dann ein sogenanntes Ruhegehalt zu.
Als Beamte auf Widerruf und Probe können Sie sich aber nur im Einzelfall auf dieses verlassen. Umso wichtiger ist eine private Absicherung. Mit der Dienstanfänger-Police sind Sie zuverlässig für den Ernstfall gewappnet.
Dienstanfänger-Police: Das Ruhegehalt
Ihr Beamtenverhältnis unterscheidet sich in vielen Punkten von einem klassischen Arbeitnehmer-Verhältnis. So endet es nicht mit der Beendigung Ihres aktiven Dienstes. Irgendwann in Ihrer Laufbahn als Staatsdiener werden Sie auf Lebenszeit verbeamtet. Dies sind keine leeren Worte. Ihr Dienstherr unterstützt Sie bis an Ihr Lebensende. Somit wird auch Ihre Zeit als Beamter im Ruhestand von der finanziellen Fürsorgepflicht umfasst. Für diese Zeit steht Ihnen ein sogenanntes Ruhegehalt zu.
Wie hoch dieses ausfällt, hängt von einzelnen Faktoren ab. Neben dem Bundesland, in dem Sie Ihren Dienst leisten, spielen dabei auch Ihre Laufbahn sowie Ihre abgeleisteten Dienstjahre eine Rolle. Beamte, die auf 40 abgeleistete Dienstjahre zurückblicken können, haben Anspruch auf das maximale Ruhegehalt von 71,75 % der zuletzt erhaltenen Bezüge. Selbst hier klafft eine Lücke, die geschlossen werden sollte. Doch wie sieht es bei jungen Beamtenanwärtern aus?
Dienstanfänger-Police: Wann bekommen Beamte Ruhegehalt?
Es gibt viele Gründe, die Ursache für eine Dienstunfähigkeit sein können. Dabei sollten Sie sich als Beamtenanwärter nicht hinter Ihrem jungen Alter verstecken. Schließlich muss nicht immer eine altersbedingte Krankheit ursächlich dafür sein, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Auch schwere Unfallfolgen können dafür sorgen, dass Sie Ihren Traumjob an den Nagel hängen müssen. Doch wie kommt es eigentlich zur Dienstunfähigkeit? Sollte Ihr Dienstherr der Meinung sein, dass Sie Ihrem Dienst aufgrund von körperlichen oder psychischen Defiziten nicht mehr gewachsen sind, kann dieser Sie für dienstunfähig erklären. Die Folgen sind jedoch unterschiedlich. So hängt die Art der Unterstützung allen voran von Ihrem Beamtenstatus ab.
Das Ruhegehalt bei Beamten auf Widerruf und Probe
Wenn Sie Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe sind, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn noch nicht die volle Unterstützung. Dies betrifft nicht nur das Gehalt während Ihrer aktiven Dienstzeit, sondern auch das Ruhegehalt. Hier ist aber nicht nur die Höhe des Ruhegehalts interessant. Die Frage, ob Sie überhaupt Ruhegehalt beziehen können, ist weitaus interessanter. Der Anspruch auf das Ruhegehalt hängt davon ab, was die Ursache für Ihre Dienstunfähigkeit war.
Wenn die Ursache in Ihrem Privatleben gesetzt wurde, besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie in Folge eines schweren Skiunfalls gelähmt sind. Sollte dies der Fall sein, fallen Sie in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Um diese finanzielle Schieflage abzuwenden, sollten Sie sich mit einem zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz wie der Dienstanfänger-Police absichern.
Im Umkehrschluss steht Ihnen dann ein Ruhegehalt zu, wenn Sie sich in Folge Ihrer Dienstausübung verletzen. Hierbei werden auch psychische Erkrankungen wie Burnout berücksichtigt. Doch auch, wenn Sie Ruhegehalt beziehen, sollten Sie für eine zusätzliche Absicherung sorgen. Da bei der Berechnung der Höhe Ihre aktiven Dienstjahre maßgeblich sind, dürfen Sie keine hohe Absicherung erwarten. Die daraus resultierende Versorgungslücke können Sie ebenfalls mit der Dienstanfänger-Police füllen.
Das Ruhegehalt bei Beamten auf Lebenszeit
Bei Beamten auf Lebenszeit sieht der Anspruch auf Ruhegehalt etwas anders aus. Dies beginnt bereits beim Anspruch auf das Ruhegehalt. So spielt es bei auf Lebenszeit verbeamteten Staatsdienern keine Rolle, warum es zur Dienstunfähigkeit gekommen ist. Ein Anspruch besteht sowohl bei Dienstunfähigkeit mit privater als auch bei Dienstunfähigkeit mit beruflicher Ursache. Auch die Höhe des Ruhegehalts fällt aufgrund des Mehr an aktiven Dienstjahren anders aus.
Doch selbst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren, die den Anspruch auf das maximale Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % der zuletzt erhaltenen Bezüge auslösen, bleibt eine Versorgungslücke über. Damit Sie Ihren Lebensstandard trotz dessen aufrechterhalten können, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die perfekte Lösung.
Dienstanfänger-Police: Unsere Leistungen
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erhalten Sie ein attraktives Kombi-Produkt. Dieses setzt sich aus einem zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz sowie einem leistungsstarken Produkt der Altersvorsorge zusammen.
Dienstunfähigkeitsschutz
Sollte Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären, bietet die DBV Ihnen als Beamtenanwärter eine zuverlässige finanzielle Unterstützung. So können Sie Ihren Lebensstandard trotzdem aufrechterhalten. Bei der Höhe der monatlichen Dienstunfähigkeitsrente orientieren wir uns bedarfsgerecht an Ihrer Laufbahn. Dies sind die maximal möglichen Dienstunfähigkeitsrenten. Sollte Ihnen bereits weniger ausreichen, passen wir dies bedarfsgerecht an Ihre Wünsche an.
- 1.200 Euro monatlich für einfachen und mittleren Dienst
- 1.500 Euro monatlich für gehobenen Dienst
- 1.800 Euro monatlich für höheren Dienst
Altersvorsorge
Zusätzlich zum Dienstunfähigkeitsschutz erhalten Sie mit dem ausgeklügelten Kombi-Produkt auch ein leistungsstarkes Produkt der Altersvorsorge. Hier können Sie sich zwischen den Modellen Relax-Rente, Klassik-Rente und Fonds-Rente entscheiden.
Sobald Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden, bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ausreichend Schutz vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit. In diesem Fall wandelt sich die Dienstanfänger-Police von einem Kombi-Produkt in ein reines Produkt der Altersvorsorge um.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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