Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Nicht nur in Ihrem Privatleben können Haftungsansprüche zu einer hohen finanziellen Belastung werden. In Ihrem Berufsleben als Beamte gelten ähnliche Risiken. Diese können aufgrund Ihrer hohen Verantwortung häufig weit schwerer wiegen als es im Privaten der Fall ist. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln hat die passende Absicherung für Haftungsrisiken in Ihrem Dienstleben parat. Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Diensthaftpflichtversicherung: Darum sollten Sie sich absichern
Als Beamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Diese umfassen beispielsweise Ihre monatlichen Bezüge, aber auch Ihre Gesundheitsfürsorge.
Doch Ihr Beamtenverhältnis ist auch von einer großen Verantwortung geprägt. Als Beamte müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen, die zwangsläufig in Rechte Dritter hineingreifen. Sollte eine solche Entscheidung falsch getroffen worden sein oder werden Sie einer fehlerhaften Entscheidung bezichtigt, können die Folgen umso schwerwiegender sein. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind Sie dabei auf der sicheren Seite.
Diensthaftpflichtversicherung: Sie sollten Ihre dienstliche Haftung nicht unterschätzen
Eine private Haftpflichtversicherung gehört mittlerweile zu jedem guten Versicherungsschutz dazu. Doch was ist mit dem Beruf? Leider unterschätzen noch immer viele Arbeitnehmer und Beamte ihre beruflichen Risiken. Vor allem für Sie als Beamte ist eine Absicherung vor Haftungsrisiken ausgesprochen wichtig. Sollte es zum Ernstfall kommen, steht Ihre private Haftpflichtversicherung aber nur dann ein, wenn Sie in Ihrem Privatleben einen Schaden verursacht haben.
Das Dienstliche wird hierbei nicht abgedeckt. Es ist gerade Ihre dienstliche Verantwortung, die für die hohen Haftungsrisiken ursächlich ist. Dabei müssen Sie nicht einmal einen Fehler verursacht haben. Eine Absicherung ist bereits dann Gold wert, wenn Sie eines fehlerhaften Handelns bezichtigt werden.
Diensthaftpflichtversicherung: Was passiert bei einer Forderung?
Sollten Sie während Ihrer Dienstausübung mutmaßlich zur Ursache eines Schadens bei einem Dritten geworden sein, werden nicht Sie selbst Adressat eines Schadensersatzanspruchs. Als aller erstes wird Ihr Dienstherr die Forderung erhalten. Doch das heißt keineswegs, dass Sie vor einer Haftung abgesichert sind. Ihr Dienstherr kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er Sie im Wege der Amtshaftung zumindest als Teilschuldigen heranzieht.
Die Höhe der Schadensersatzzahlung kann dann zu einer großen Belastung werden, die nicht selten mehrere Monatsgehälter umfasst. Damit Sie sich erst gar nicht Gedanken über die teilweise existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen machen müssen, steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln mit der Diensthaftpflichtversicherung zur Seite.
Diensthaftpflichtversicherung: Schützen Sie sich vor Schadensersatzforderungen
Man sollte einen genaueren Blick auf die Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten werfen, um die große Bedeutung der Diensthaftpflichtversicherung hervorzuheben. Anders als bei klassischen Arbeitnehmern steht für Sie kein Arbeitgeber ein, wenn Sie einen Schaden verursachen. Ihr Dienstherr kann, muss aber nicht für den Fehler einstehen, den Sie verursacht haben.
Dies wird wohl dann passieren, wenn Sie den Schaden „nur“ fahrlässig verursacht haben. Allerdings nimmt er Sie mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit dann in Regress, wenn Sie für den Schaden zumindest grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verantwortlich sind. Die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche müssen Sie dann aus eigenen Mitteln befriedigen.
Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung decken wir folgende Schäden ab:
Diensthaftpflichtversicherung: Unsere Leistungen
Verwaltungsbeamte, die sich für die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln entscheiden, können sich im Ernstfall auf eine starke Unterstützung eines Versicherungsexperten verlassen. Im Fokus steht dabei selbstverständlich die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter. Schließlich muss nicht immer ein Fehler Grund für eine Schadensersatzforderung sein.
Es ist leider zunehmend der Fall, dass Beamte im Falle einer Forderung von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn eine Forderung ganz offensichtlich nicht berechtigt ist. Sollte es soweit kommen sind wir für Sie da.
Juristische Prüfung der Forderung
Sollten Sie Adressat einer Schadensersatzforderung werden, prüfen wir zunächst, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Hierbei kommen unsere erfahrenen Juristen zum Einsatz. Sie stellen heraus, ob die Forderung überhaupt hätte ergehen dürfen.
Abwehr unberechtigter Forderung
Sollte sich im Zuge der juristischen Prüfung herausstellen, dass die Forderung unberechtigt ergangen ist, setzen wir alles daran, diese abzuwehren. Hierbei setzen wir uns zunächst mit dem Forderungssteller selbst in Verbindung. Sollte dieser nicht einsichtig sein, gehen wir für Sie auch vor Gericht. So sieht unserer Meinung nach, ein zuverlässiger passiver Rechtsschutz aus.
Wir tilgen berechtigte Forderungen
Wenn sich hingegen herausstellen sollte, dass Sie zu Recht Adressat einer Schadensersatzforderung geworden sind, können Sie sich ebenfalls auf uns verlassen. In diesem Fall übernehmen wir die Zahlung des Schadensersatzes.
Highlights
Es liegt nicht zuletzt an der sehr hohen Versicherungssumme, dass Sie sich auf die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln verlassen können, wenn es ums Thema der Diensthaftpflicht geht. Wir sichern Sie in alle Richtungen perfekt und zuverlässig ab. Doch nicht nur die finanzielle Unterstützung im Ernstfall zeichnet uns als Partner aus.
Darüber hinaus können Sie sich auf unsere gewissenhafte Prüfung von Forderungen gegen Sie verlassen. Schließlich steht nicht nur Ihre finanzielle Existenz auf dem Spiel. Auch Ihr Ruf als Verwaltungsbeamter kann in Folge einer Anschuldigung beschmutzt werden.
Diensthaftpflichtversicherung: Nehmen Sie das Thema lieber ernst
Leider fühlen sich viele Beamte in ihrem Status zu sicher. Sie denken, dass der Dienstherr sie vor allen Risiken bewahren wird. Doch leider ist dies nicht immer der Fall. Hierbei sollten Sie sich als Beamte vor Augen führen, dass Sie in einer verantwortungsvollen Position sind. Dementsprechend kann Ihr Dienstherr Sie in Regress nehmen, wenn Sie einmal einen Fehler mit Folgen gemacht haben. Sollte es zu einem Fehler kommen, müssen Sie jedoch nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Schließlich sind diese im Dienstleben genauso menschlich, wie es im Privaten der Fall ist. Hier ist eine zuverlässige Absicherung wichtiger als permanente Angst vor drohenden Haftungsrisiken. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist der perfekte Schutz.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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