Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln
Die Heilfürsorge stellt für Mitarbeiter/innen in Teilbereichen des öffentlichen Dienstes einen wichtigen Bestandteil der Krankenversorgung dar. Wegen der beruflichen Risiken benötigen die Beschäftigten einen ganz besonderen Schutz. Sollte der Heilfürsorgeberechtigte in den Einzeldienst wechseln oder seine aktive Dienstzeit beenden, fällt die Heilfürsorge weg. Dann besteht ein Beihilfeanspruch. Gemäß der Beihilfevorschriften werden dem Versorgungsempfänger 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen von der Beihilfe gezahlt. Für die übrigen 30 Prozent wird eine private Krankenversicherung benötigt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln informiert Sie gern darüber, wie Sie als Heilfürsorgeberechtigte/r von den Vorteilen der DBV profitieren. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV steht der garantierten Aufnahme ohne erneute Risikoprüfung in die private Krankenkasse nichts im Weg.
Großer Vorteil der Anwartschaftsversicherung
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Anwartschaft Ihnen die Risikoprüfung beim Übergang auf den Beihilfeanspruch erspart. Das heißt, dass sämtliche Krankheiten und deren Folgen, die während der Anwartschaft eintreten, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung mitversichert sind und nicht zu höheren Beiträgen führen.
Der Heilfürsorgeanspruch ist zeitlich begrenzt
Beamte und Beamtenanwärter bekommen während der aktiven Dienstzeit im Krankheitsfall die Unterstützung durch die Länder oder den Dienstherrn. Sobald die aktive Dienstzeit beendet wird, es zu einer Dienstunfähigkeit kommt oder ein Wechsel in den Einzeldienst erfolgt, endet der Heilfürsorgeanspruch. Dann haben Beamte einen Anspruch auf Beihilfe, mit der sie Behandlungskosten, die beihilfefähig sind, bis zu einem Prozentsatz von 70 Prozent erstatten lassen können. Darüber hinaus kommt es natürlich zu einer Versorgungslücke, die mit der Anwartschaftsversicherung hervorragend abgedeckt werden kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln unterstützt Sie gern dabei, eine optimale Lösung für mehr finanzielle Flexibilität zu finden.
Wer kann die Anwartschaftsversicherung der DBV in Anspruch nehmen?
Die Anwartschaftsversicherung der DBV können Sie nutzen, sofern Sie bislang noch nicht bei uns krankheitskostenvollversichert sind. Wenn Sie in den Berufsgruppen Bundespolizei, Polizei oder in der Feuerwehr bedienstet sind und einen Heilfürsorgeanspruch haben, können Sie Ihren Versorgungslücken mit unserer Anwartschaftsversicherung der DBV entgegenwirken.
Die Anwartschaftsversicherung kann auch von Studenten und Absolventen einer Hochschule abgeschlossen werden, sofern sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung familien- oder pflichtversichert sind. Dies gilt nur für diejenigen, die das Berufsziel einer Beamtenlaufbahn verfolgen.
Zusatzelemente der Anwartschaftsversicherung
Ein Zusatzelement der Anwartschaftsversicherung der DBV ist die Heilfürsorgeergänzung, die unter anderem den Bereich des Zahnersatzes und der Zahnbehandlungen abdeckt. Des Weiteren werden zum Beispiel die Kosten für eine Sehhilfe zu 100 Prozent übernommen, anteilige Kosten für Heilpraktikerbehandlungen etc. Weitere Zusatzelemente sind beispielsweise das Kurtagegeld, das Krankenhaustagegeld und auch stationäre Wahlleistungen.
Lassen Sie sich bei uns beraten
DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln berät Sie gern unverbindlich und detailliert über alles rund um die Anwartschaftsversicherung der DBV. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder auch persönlich vor Ort in unserer Agentur in Hameln.
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Hornig & Knoch oHG
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