Dienstunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko
Die Belastungen am Arbeitsplatz wachsen. Vor allem psychische Krankheiten verursachen immer häufiger Dienstunfähigkeit. Es kann jeden treffen, unabhängig ob Dienstanfänger oder bereits kurz vorm Altersruhestand. Jeder vierte Beamte wird im Laufe seines Dienstes dienstunfähig.
Was passiert, wenn Sie krank und dadurch dienstunfähig werden?
Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten nach einer fünfjährigen Wartezeit vom Dienstherrn ein Ruhegeld, das allerdings nur einem Teil des Gehalts entspricht. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV, der leitungsstarke Spezialist für den öffentlichen Dienst im AXA-Konzern, können Sie Versorgungslücken schließen und Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.
Beamte auf Probe und Widerruf werden aus dem Dienst entlassen. Sie erhalten vom Dienstherrn keine Leistungen (Ausnahme Dienstunfall bei Beamten auf Probe) und bedürfen eines besonderen Schutzes. Auch Beamte während der fünfjährigen Wartezeit haben noch keinen Anspruch auf Leistungen.
Optimal vorsorgen und Ihre finanzielle Existenz absichern, können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln.
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Eine Dienstunfähigkeit ist nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen.
Bei Berufsunfähigkeit können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, aber noch eine andere Tätigkeit verrichten. Scheiden Sie Ihrem Beruf aus, werden Sie wahrscheinlich auch keine gesetzlichen Leistungen erwarten können. Hartz 4 und finanzielle Schwierigkeiten drohen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV garantiert Ihnen auch dann Ruhegeld, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.
Ihre Vorteile mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
Beamte auf Lebenszeit haben einen Anspruch auf Ruhegeld aufgrund einer dauerhaften Dienstunfähigkeit:
Nach Ihrer fünfjährigen Wartezeit erhalten Sie bei Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegeld in Höhe von etwa 35 % Ihres letzten Gehalts, mindestens 1.400 Euro.
Nach 40 Dienstjahren werden mit dem Ruhegeld maximal 72 % Ihres letzten Gehalts abgedeckt. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten, sollten Sie allerdings über mindestens 75 % Ihrer letzten Einkünfte verfügen.
Eine Dienstunfähigkeit bringt immer finanzielle Einbußen mit sich. Egal, ob Sie junger Beamter sind oder Ihre Dienstzeit in naher Zukunft endet.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV sichern Sie sich vor finanziellen Problemen bei einer Dienstunfähigkeit optimal ab.
Möchten Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich beraten werden?
Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln beantworten Ihnen gern alle Fragen zum Thema Dienstunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und weiteren Möglichkeiten der Vorsorge und Versicherung ausführlich.
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Hornig & Knoch oHG
Goethestr. 4
31785 Hameln
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