Die clevere Dienstanfängerpolice von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln
Sie befinden sich in der Ausbildung zum Beamten oder zum Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes? Als Dienstanfänger haben Sie noch nicht die gleichen Versorgungsansprüche an Ihren Dienstherrn wie ein Beamter auf Lebenszeit.
Zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn, als Beamter auf Widerruf oder Probe, sind Sie gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit nicht abgesichert. Sollten Sie auf Grund eines Unfalls oder wegen Krankheit Ihren Dienst nicht mehr ausüben können, werden Sie ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen.
Zusätzlich können Sie keine Leistungen vom Staat erwarten. Es steht Ihnen frei, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Einen Anspruch auf volle oder teilweise Rente haben Sie jedoch erst nach fünf Versicherungsjahren und wenn Sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Ohne abgeschlossene Ausbildung können Sie vielleicht auf eine Anstellung als Hilfskraft hoffen oder Sie müssen von Hartz 4 leben.
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV, Marke für den Öffentlichen Dienst im AXA Konzern, sichern Sie sich optimal gegen dieses Fiasko ab. Die Dienstanfänger-Police verbindet eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Altersvorsorgeprodukt, der Relax Rente, Klassik-Rente oder Fonds-Rente der DBV.
Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln Ihre Beiträge für die Altersvorsorge.
Ihre Vorteile im Überblick:
Schließen Sie die Dienstanfänger-Police so früh wie möglich ab, denn der Beitrag richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss. Eine weitere Überprüfung erfolgt nicht. Sie profitieren von niedrigen Beiträgen.
Die zwei Phasen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
Phase 1
Bis zu Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit sind Sie abgesichert mit bis zu:
1.200 € – im einfachen und mittleren Dienst
1.500 € – im gehobenen Dienst
1.800 € – im Höheren Dienst
Phase 2
Sind Sie Beamter auf Lebenszeit und haben Sie Anspruch auf eine Mindestversorgung durch Ihren Dienstherrn. Die Dienstunfähigkeitsrente wird Ihrem Beamtenstatus angepasst, ein größerer Teil Ihrer Beiträge fließt in Ihre Altersvorsorge.
Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne echte Dienstunfähigkeitsklausel sichert Sie nicht gegen Dienstunfähigkeit ab. Bei Dienstunfähigkeit können Sie Ihren Dienst nicht mehr leisten, aber noch in der Lage sein, eine beliebige andere Tätigkeit auszuüben. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie keinerlei Tätigkeit mehr ausführen können.
Die DBV garantiert Ihnen die Versorgung im Fall der Dienstunfähigkeit.
Für Ihre Altersvorsorge bedeutet das:
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln gern persönlich.
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Hornig & Knoch oHG
Goethestr. 4
31785 Hameln
09:00 bis 12:00
15:00 bis 18:00
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