Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln

Fehler unterlaufen jedem. Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes besteht jedoch ein besonderes Haftungsrisiko. Sie haften bei grober Fahrlässigkeit (Beamte, Lehrer) oder mittlerer Fahrlässigkeit (Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, Freiberufler) persönlich für die von Ihnen verschuldeten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern haftet der Dienstherr nicht für Schäden, die Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes während ihrer Dienstzeit verursachen. Für Schäden, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen, haftet der Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst selbst - persönlich und in unbegrenzter Höhe mit dem jetzigen und zukünftigen Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung greift hier nicht.

Schäden können beispielsweise entstehen:

  • Durch fehlerhafte Datenerfassung
  • Nichtbeachtung von Verjährungsfristen
  • Überweisungsaufträge werden fehlerhaft ausgeführt
  • Bedienungsfehler an der Computeranlage
  • Planungsfehler

Verursachen Sie Schäden an Sachwerten oder an Personen können Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen, die schnell in die Millionenhöhe gehen können. Vor allem bei einem Personenschaden kann es teuer werden: Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und bei schweren Verletzungen lebenslange Rente. Ohne ausreichende Absicherung kann das schnell Ihren finanziellen Ruin bedeuten.

Die DBV, der leistungsstarke Partner der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln, ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den öffentlichen Dienst spezialisiert. Die Diensthaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig ab bei:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV sind unter anderem:

  • Versicherungssumme 20 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden geprüft - unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
  • Gerechtfertigte Ansprüche gegen Sie werden zu 100 % von uns getragen
  • Wir führen Gerichtsverhandlungen und tragen die Anwalts- und Prozesskosten
  • Versicherungsschutz besteht weltweit ohne zeitliche Begrenzung
  • Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst

Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haften ihrem Dienstherrn/Arbeitgeber gegenüber auch für Schäden, die sie ihm direkt zugefügt haben.

Wer sollte eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die aufgrund Ihrer Verantwortung und Ausübung Ihrer Tätigkeit Schäden verursachen können, benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung.

Dazu gehören Bedienstete:

  • im schulischen Bereich, wie Lehrer
  • bei der Polizei, Zoll, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz
  • in Verwaltungen des öffentlichen Dienstes
  • in sozialen und kirchlichen Einrichtungen
  • in der Justiz, dazu gehören Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und weitere Beamte oder Angestellte der Justiz

Für Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter ist eine Diensthaftpflichtversicherung nicht möglich.

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV schützt Sie optimal vor unbezahlbaren Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie geltend gemacht werden könnten. Die Leistungen können individuell an persönlichen Bedarf angepasst werden.

Mit der BOXFlex Haftpflichtversicherung bietet die DBV Ihnen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Haftpflichtversicherung an, die Sie sowohl privat als auch beruflich rundum absichert.

Der Baustein Premium sorgt für noch mehr Sicherheit:

Sie genießen einen erweiterten Versicherungsschutz mit höheren Versicherungsleistungen.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung

Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln beraten Sie gern ausführlich zur Diensthaftpflichtversicherung der DBV.

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