Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Deckungslücken schließen
Als Beamter oder Beamtin in der Verwaltung haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Sie können selbst wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchten. Die PKV bietet für Sie die größten Vorteile, denn sie ist auf die Laufbahn als Beamter zugeschnitten. Wir informieren Sie über die Leistungen und Vorteile der privaten Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth.
Funktion und Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte
Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte hat mit der gesetzlichen Kasse nicht viel gemeinsam. Bei ihr können Sie sich die Leistungen selbst aussuchen und zusammensetzen, so zahlen Sie ganz sicher keinen zu hohen Beitrag. Änderungen zu Ihrem Nachteil, wie Sie bei der GKV an der Tagesordnung stehen, gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Der Beitrag berechnet sich immer an Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Beruf – Ihr Einkommen spielt also keine Rolle!
Die PKV ist immer modular aufgebaut – nachdem Sie sich für einen Grundtarif entschieden haben, buchen Sie die Leistungen dazu, die Sie wirklich benötigen. Zu den umfangreichen Leistungen gehören unter anderem die folgenden:
- Übernahme ärztlicher Honorare auch dann, wenn diese aufgrund besonderen Aufwands die Höchstsätze der GOÄ überschreiten
- Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus und die Unterbringung im Einzelzimmer werden von der PKV ebenfalls übernommen
- Umfangreiche Zahnleistungen, wie etwa Zahnreinigungen oder Wurzelbehandlungen, werden von uns bezahlt
- Alternative Heilmethoden werden anerkannt – Sie müssen also nicht vorher zwecks Überweisung zu Ihrem Hausarzt
Mit einer privaten Krankenversicherung bleiben Sie flexibel, denn sie ist auch im Nachhinein anpassbar. Einseitige Anpassungen durch den Gesetzgeber fallen bei der PKV weg.
So werden die Krankheitskosten durch die Beihilfe vom Dienstherrn übernommen
Als Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsbeamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe, Ihr Arbeitgeber übernimmt also zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Der Dienstherr erstattet jedoch nur tatsächliche Kosten, das ist ein entscheidender Punkt. Sie benötigen also nach der Behandlung zwingend eine Rechnung von Ihrem Arzt – diese erhalten Sie nur als Privatpatient. Wenn Sie nun also gesetzlich versichert sind, verlieren Sie einen Großteil Ihrer Ansprüche auf Beihilfe.
Beispiel: Nach einer Behandlung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung über 1.000 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 80 Prozent übernimmt der Dienstherr hier ganze 800 Euro.
Trotz Beihilfe entsteht also immer eine Deckungslücke, welche bei einem niedrigen Beihilfesatz auch sehr groß ausfallen kann. Genau hier springt die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte ein, denn sie übernimmt die übriggebliebene Summe. Denn diese dürfen Sie wegen der Krankenversicherungspflicht nicht als ,,Eigenanteil“ aus eigener Tasche zahlen. Sie sind mit der PKV also immer auf der sicheren Seite!
Sinn & Zweck der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung wird auch als Restkostenversicherung bezeichnet. Sie hat also hauptsächlich die Aufgabe der Restkostenabsicherung, bietet aber viele weitere Vorteile für den Versicherten. Zudem ist sie ,,beihilfekonform“, sie kann also bei einem steigenden Beihilfesatz ebenfalls an die neuen Umstände angepasst werden.
Wir beraten Sie gern
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Erfahren Sie noch heute mehr über die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte! Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie einfach an, das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth freut sich bereits auf Sie!
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