Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte der Feuerwehr werden oftmals sowohl physisch als auch psychisch bis zur Grenze Ihrer Belastbarkeit gefordert. Kaum eine andere Tätigkeit ist mit derart vielen Risiken für das eigene Leben und die eigene Gesundheit behaftet. Die Gefahr, dienstunfähig zu werden, ist für Beamte der Feuerwehr besonders hoch.
Der Dienst ist oft mit Stress und großem Zeitdruck verbunden. Es gilt Entscheidungen innerhalb von Sekunden zu treffen und unter oft extremsten Bedingungen sofort zu Handeln. Dabei tragen Sie eine große Verantwortung für die zu rettenden Menschen und Tiere, die zu schützenden Sachwerte und die Umwelt, Ihre Kollegen, aber auch für sich selbst. Sie werden Zeugen von menschlichen Tragödien und versuchen diese mit allen Mitteln zu verhindern.
Es gibt immer wieder Einsätze, bei denen selbst die professionellen Helfer der Feuerwehr nicht allen Beteiligten helfen können und teilweise hilflos zusehen müssen, beispielsweise bei Großschadenslagen oder Naturkatastrophen. Die Folgen? Nicht selten körperliche und psychische Belastungsschäden. Bei etwa jedem zehnten Beamten der Feuerwehr wird beispielsweise im Laufe seiner Dienstzeit eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt.
Leider wird das Risiko, früher oder später vielleicht nicht mehr den Dienst verrichten zu können, dienstunfähig zu werden und aufgrund dessen entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden, oft unterschätzt.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Beamte der Feuerwehr. Es besteht immer die Gefahr, bei einem Einsatz verletzt zu werden. Nicht selten sind die Aufträge sogar lebensgefährlich. Die Folge: Sie können Ihren Dienst für eine gewisse Zeit nicht mehr ausführen, werden dermaßen verwundet oder traumatisiert, dass Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt. Je nach Ihrem Status und der Ursache der Dienstunfähigkeit werden Sie ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen oder mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Dieses Risiko ist bei Beamten der Feuerwehr wesentlich höher als in anderen Berufen, weshalb Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung rät.
Was ist eine Dienstunfähigkeit?
§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Berufsunfähigkeitsversicherungen und Dienstunfähigkeitsklauseln
Bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Feststellung der Berufsunfähigkeit nach den Kriterien der Versicherung. Berufsunfähigkeitsversicherungen können Klauseln enthalten, die unter Umständen den Anspruch auf eine Rente einschränken oder ausschließen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unvollständiger oder unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten auf Probe und Widerruf kaum Schutz, sollten sie dienstunfähig werden: Sie erhalten Leistungen nur dann, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Während der Ausbildung und Probezeit werden Sie in der Regel aber entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt.
Anspruch auf eine Rente haben nur Beamte auf Lebenszeit, die die fünfjährige Wartezeit erfüllen. Ist die Versetzung in den Ruhestand nicht möglich, besteht somit kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Beamte können zwar dienstunfähig werden, was nicht bedeutet, dass sie auch berufsunfähig sind.
Beispiel einer unvollständigen Klausel:
"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit"
Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie davon ausgehen, dass durch die Erklärung der Dienstunfähigkeit des Dienstherrn auch gleichzeitig Berufsunfähigkeit vorliegt und Leistungen bei Entlassung ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.
Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrbeamten auf Widerruf und Probe
Beamte der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel nicht mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt.
Beamte auf Widerruf werden ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur wenn die Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung entstand, ist es möglich, dass sie einen Unterhaltsbeitrag für die Zeit der Erwerbseinschränkung erhalten.
Für Beamte auf Probe gilt fast dasselbe. Sie werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls entlassen. Bei einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung erhalten Beamte der Feuerwehr in der Probezeit bereits ein Unfallruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt.
Müssen Sie Ihre Ausbildung oder Probezeit vorzeitig beenden, werden Sie für Ihre geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansprüche auf staatliche Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge in die Versicherung eingezahlt haben. Selbst wenn das der Fall sein sollte, wird der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ganz genau geprüft. Viele Anträge werden abgelehnt. Durch die geringen Einzahlungen erhalten Sie maximal eine geringe Rente, mit der Sie dennoch auf weitere Sozialleistungen angewiesen sein werden.
Das heißt konkret: Können Sie aus gesundheitlichen Gründen als Beamter auf Widerruf oder Probe Ihren Dienst nicht mehr ausüben, droht Ihnen höchstwahrscheinlich Hartz IV, sozialer Abstieg und unter Umständen später Altersarmut.
Da Sie keine oder nur geringe Versorgungsansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München absichern.
Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München haben Sie von Ausbildungsbeginn an das Recht auf eine Dienstunfähigkeitsrente. Gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig.
Die Dienstanfänger-Police bietet den Vorteil, dass Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge kombiniert wird. Die privaten Renten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind Altersvorsorgeprodukte, mit der Sie Sicherheit und Rendite optimal verbinden können. Verschiedene Tarife stehen Ihnen zur Auswahl.
Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrbeamten auf Lebenszeit
Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit werden, wenn Sie die fünfjährige Wartezeit erfüllen, bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten von Ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Nach der Wartezeit können Sie mit einem Ruhegehalt in Höhe von etwa 35 Prozent der letzten Bezüge rechnen, beziehungsweise haben Sie einen Mindestversorgungsanspruch von etwa 1.400€. Die Sätze steigen langsam mit jedem Dienstjahr. Die Höhe des Ruhegehalts hängt demzufolge auch davon ab, wie viele Jahre im Feuerwehrdienst Sie zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit bereits zurückgelegt haben. Junge Beamte der Feuerwehr haben nur geringe Ansprüche. Aber auch bei langjährigen Beamten entsteht eine Versorgungslücke, die gefüllt werden muss, damit Sie bei Dienstunfähigkeit nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die maximale Höhe des Ruhegehalts von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zahlt Ihnen zusätzlich zum Ruhegehalt eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente.
Auch die Ruhegehaltsansprüche wurden durch die Reformgesetze der letzten Jahre gekürzt. Weitere Kürzungen sind nicht ausgeschlossen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie vorsorgen, damit Sie bei Dienstunfähigkeit auch in Zukunft finanziell abgesichert sind.
Was bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV?
- Eine garantierte, vertraglich festgelegte, monatliche Rente
- Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden bei Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München übernommen
- Nachversicherungen sind möglich
- Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
- Die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
- Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
- Bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz mit der Dienstanfänger-Police speziell für Beamte der Feuerwehr auf Probe bzw. Widerruf
- Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe, sind möglich
- Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
- Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien
Mit der Option der Dynamik können Sie inflationsbedingte Verluste ausgleichen.
Nur wenige Versicherungsunternehmen bieten einen echten Schutz für Beamte der Feuerwehr bei Dienstunfähigkeit an. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zahlt auch dann ein Ruhegehalt, wenn Sie zwar dienstunfähig aber noch berufsfähig sind.
Ihre Rentenhöhe
Idealerweise sollte Ihr Einkommen bei Dienstunfähigkeit mindestens 75 % der gewohnten Bezüge erreichen, damit Sie Ihren Lebensstandard annähernd beibehalten können. Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen Beamten auf Lebenszeit, monatlich 1.000€, beziehungsweise mindesten 50 % des letzten Solds als Rente zu vereinbaren.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Das finanzielle Risiko ist in den ersten Jahren am höchsten. Gleichzeitig sind die Versicherungsbeiträge niedrig. Je älter Sie bei Versicherungsabschluss sind, desto höher fallen die bei Vertragsabschluss ermittelten Beiträge aus. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel nach Unfällen oder Krankheiten, nimmt im Laufe der Jahre zu. Demzufolge muss mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen gerechnet werden. Schlimmstenfalls ist eine Absicherung nicht mehr möglich. Stiftung Warentest rät zu einem Vertragsabschluss vor dem 35. Lebensjahr.
Ihr Gesundheitszustand
Ihr Gesundheitszustand wird vor Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung festgestellt, indem Sie ein paar Fragen zu sich beantworten müssen. Ganz wichtig bei der Antragstellung ist, dass diese Fragen ganz korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollten Sie tatsächlich dienstunfähig werden, wird Ihre Krankengeschichte überprüft. Verschweigen Sie Krankheiten, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, kann die Auszahlung verweigert werden. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen und stellen Sie bei Unsicherheit Recherchen an oder wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt oder Ihre Ärzte. So können Sie sich schon im Vorfeld absichern.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen? Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich und detailliert zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV für Beamte der Feuerwehr.
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Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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