Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte, die überwiegend Bürotätigkeiten ausüben, werden oftmals aufgrund von Wirbelsäulenerkrankungen dienstunfähig. Die häufigsten Ursachen von Dienstunfähigkeit sind jedoch psychische Krankheiten. Die Belastungen am Arbeitsplatz steigen, Beamte stehen oftmals unter Zeitdruck und sind Stress ausgesetzt - Burn-out und Depressionen sind die Folgen. Treffen kann es jeden, schon Dienstanfänger können dienstunfähig werden. Bereits jeder 4. Beamte wird im Laufe seines Dienstes dienstunfähig.
Was ist eine Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst innerhalb der letzten 6 Monate weniger als 3 Monate ausüben konnten und wenn keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder vollkommen dienstfähig werden.
Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten trifft die Behörde beziehungsweise der Dienstherr. Welche Folgen eine Dienstunfähigkeit für Sie hat, ist abhängig von Ihrem Beamtenstatus.
Beamte auf Widerruf
Beamte auf Widerruf werden bei einer Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung entstand, ist es möglich, dass Sie neben Ihrem Anspruch auf ein Heilverfahren auch einen Unterhaltsbeitrag für die Zeit der Erwerbseinschränkung erhalten.
Sie werden für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Was Ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts nützt. Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie, wenn Sie bereits 5 Jahre versichert sind und 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Beamtenanwärter trifft es am härtesten, Sie stehen ohne abgeschlossene Ausbildung, krank und ohne Leistungsansprüche da. Für Sie besteht lediglich Anspruch auf Hartz 4.
Beamte auf Probe
Für Beamte auf Probe sieht es etwas besser aus. Sie haben bereits Ansprüche, wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung resultiert. In diesem Fall können Sie mit Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Unfalls außerhalb der Dienstzeit oder einer Krankheit gilt in der Regel das Gleiche wie für Beamtenanwärter. Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es liegt allerdings im Ermessen des Dienstherrn, den Beamten auf Probe bei Dienstunfähigkeit, die nicht auf Dienstbeschädigung oder Dienstunfall zurückzuführen ist, in den Ruhestand zu versetzen. In Ausnahmefällen kann unter Beachtung der Würde, Bedürftigkeit und der Art der Erkrankung der Beamte auf Probe mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Mit der Entlassung werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Bestehen trotz Nachversicherung keine Versorgungsansprüche oder bei anderen schwerwiegenden Gründen, kann ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte müssen nach der Verbeamtung eine 5jährige Wartezeit erfüllen, bevor sie in den Ruhestand versetzt werden können und ein Ruhegehalt erhalten. In den ersten 5 Dienstjahre sind sie Beamten auf Probe gleichgestellt und werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen. Die Wartezeit gilt jedoch als erfüllt, wenn die Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden durch Dienstbeschädigung eingetreten ist oder auf einem Dienstunfall beruht. Ihre Ansprüche sind anfangs gering. Sie haben das Recht auf Ruhegehalt in Höhe von etwa 35 Prozent der letzten Bezüge, beziehungsweise auf eine Mindestversorgung von etwa € 1.400. Große Sprünge sind mit dem Ruhegehalt nicht möglich.
Nach der Wartezeit steigen die Ansprüche langsam mit jedem Dienstjahr an. Die Höhe des Ruhegehalts hängt demzufolge auch davon ab, wie viele Jahre Sie zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit bereits zurückgelegt haben. Aber auch langjährige Beamte werden die Höhe Ihrer Bezüge in der aktiven Dienstzeit nicht erreichen. Die maximale Höhe des Ruhegehalts von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht.
Beamte benötigen, unabhängig von ihrem Status, eine private Absicherung
Wann immer eine Dienstunfähigkeit eintritt, ist sie ohne private Vorsorge immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Beamte auf Lebenszeit, auf Probe als auch für Beamtenanwärter von existenzieller Bedeutung. Tatsächlich wird das Risiko, eines Tages den Dienst nicht mehr verrichten zu können und dienstunfähig zu werden, immer noch unterschätzt. Zu einem Unfall oder einer Erkrankung kann es jederzeit kommen. Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung erfolgt schneller, als Sie vielleicht denken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden Sie rasch spüren.
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie sich optimal gegen dieses Risiko schützen. Die Rentenzahlungen ermöglichen es Ihnen, Ihre finanziellen Versorgungslücken zu schließen, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch mit einer Erkrankung beibehalten können.
Allerdings bieten nur wenige Versicherer Verträge mit einer Dienstunfähigkeitsklausel an, die auch Beamtenanwärter absichert
Generell gibt es reine Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen mit unvollständigen oder unechten Dienstunfähigkeitsklauseln und mit echten Dienstunfähigkeitsklauseln. Entscheidend für den Erhalt von Leistung ist die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Ob Dienstunfähigkeit besteht, entscheidet allein der Dienstherr und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Beamte, wenn der Dienstherr ihn für dienstunfähig erklärt, noch kein Geld aus der Versicherung. Denn bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Feststellung der Berufsunfähigkeit nach den Kriterien der Versicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unvollständiger oder unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten auf Probe und auf Widerruf kaum Schutz, sollten sie dienstunfähig werden: Sie erhalten Leistungen nur dann, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden – während Ausbildung und Probezeit werden Sie in der Regel aber entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt. Anspruch auf eine Rente haben hier nur Beamte auf Lebenszeit, die auch die 5jährige Wartezeit erfüllen. Beispiel einer unvollständigen Klausel:
"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Berufsunfähigkeitsversicherungen können auch Klauseln enthalten, die unter Umständen den Anspruch auf eine Rente einschränken oder ausschließen. Beamte können dienstunfähig werden, was nicht bedeutet, dass Sie auch berufsunfähig sind. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie davon ausgehen, dass durch die Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn auch gleichzeitig Berufsunfähigkeit vorliegt und Leistungen bei Entlassung ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.
Statt den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann ihm auch eine andere Tätigkeit übertragen werden. Dafür sind gegebenenfalls auch Weiterbildungen nötig, an denen der Beamte teilnehmen muss. Eine Dienstunfähigkeit führt also nicht zwingend dazu, dass der Betroffene in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Dienstherrn.
Von welchen Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV profitieren Beamte?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zahlt Ihnen die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente, zusätzlich zum Ruhegehalt. Auch die Ruhegehaltsansprüche wurden durch die Reformgesetze der letzten Jahre gekürzt. Weitere Kürzungen sind nicht ausgeschlossen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie vorsorgen, dass Sie bei Dienstunfähigkeit auch in Zukunft finanziell gut abgesichert sind.
Was bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamten?
- Eine garantierte, vertraglich festgelegte, monatliche Rente
- Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung
- Nachversicherungen sind möglich
- Anpassungen sind möglich, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
- Die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
- Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
- Spezielle und besonders preiswerte Absicherungen für Beamte auf Widerruf und auf Probe
- Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe, sind möglich
- Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
- Dynamikoption, mit der inflationsbedingte Verluste ausgeglichen werden können
Nur wenige Versicherungsunternehmen bieten einen echten Schutz für Beamte bei Dienstunfähigkeit an. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zahlt auch dann ein Ruhegehalt, wenn Sie zwar dienstunfähig sind aber noch als berufsfähig gelten.
Welche Rentenhöhe sollten Verwaltungsbeamte vereinbaren?
Ihr Gesamteinkommen bei Dienstunfähigkeit sollte mindestens 75 %, besser 80 % der gewohnten Bezüge erreichen, damit Ihnen Ihre Lebensqualität erhalten bleibt. Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen Beamten auf Lebenszeit monatlich € 1.000, beziehungsweise mindesten 50 % des letzten Solds, als Dienstunfähigkeitsrente zu vereinbaren.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine essenzielle Absicherung, die Sie so früh wie möglich abschließen sollten. Ihr finanzielles Risiko ist während der Ausbildungs- und Probezeit sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten, gleichzeitig sind die Versicherungsbeiträge sehr niedrig. Je älter Sie bei Versicherungsabschluss sind, desto höher sind Ihre Versicherungsbeiträge. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Unfälle oder Krankheiten, nimmt im Laufe der Jahre zu, so dass Risikozuschläge erhoben werden können, beziehungsweise mit Leistungsausschlüssen gerechnet werden muss. Im ungünstigsten Fall ist eine Absicherung nicht mehr möglich. Stiftung Warentest rät zu einem Vertragsabschluss vor dem 35. Lebensjahr.
Faktor Gesundheitszustand
Vor dem Vertragsabschluss werden Sie um Auskunft zu Ihrer Gesundheit gebeten, indem Sie ein paar Fragen beantworten müssen. Ganz wichtig bei der Antragstellung ist, dass diese Fragen umfassend, korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Tritt eine Dienstunfähigkeit bei Ihnen ein, wird vor Leistungsgewährung Ihre Krankengeschichte überprüft. Verschwiegene Krankheiten oder Falschaussagen, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, können Ihren Leistungsanspruch zunichtemachen. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen und stellen Sie bei Unsicherheit Recherchen an oder wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt oder Ihre Ärzte. So können Sie sich schon im Vorfeld absichern.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Schützen Sie sich vor den enormen wirtschaftlichen und sozialen Folgen durch eine Dienstunfähigkeit. Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich und detailliert zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV für Verwaltungsbeamte.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Beamte
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
09:00 bis 18:00
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