Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte benötigen, unabhängig von ihrem Status, eine private Absicherung

Wann immer eine Dienstunfähigkeit eintritt, ist sie ohne private Vorsorge immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Beamte auf Lebenszeit, auf Probe als auch für Beamtenanwärter von existenzieller Bedeutung. Tatsächlich wird das Risiko, eines Tages den Dienst nicht mehr verrichten zu können und dienstunfähig zu werden, immer noch unterschätzt. Zu einem Unfall oder einer Erkrankung kann es jederzeit kommen. Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung erfolgt schneller, als Sie vielleicht denken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden Sie rasch spüren.

Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie sich optimal gegen dieses Risiko schützen. Die Rentenzahlungen ermöglichen es Ihnen, Ihre finanziellen Versorgungslücken zu schließen, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch mit einer Erkrankung beibehalten können.

Allerdings bieten nur wenige Versicherer Verträge mit einer Dienstunfähigkeitsklausel an, die auch Beamtenanwärter absichert

Generell gibt es reine Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen mit unvollständigen oder unechten Dienstunfähigkeitsklauseln und mit echten Dienstunfähigkeitsklauseln. Entscheidend für den Erhalt von Leistung ist die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Ob Dienstunfähigkeit besteht, entscheidet allein der Dienstherr und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Beamte, wenn der Dienstherr ihn für dienstunfähig erklärt, noch kein Geld aus der Versicherung. Denn bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Feststellung der Berufsunfähigkeit nach den Kriterien der Versicherung. 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unvollständiger oder unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten auf Probe und auf Widerruf kaum Schutz, sollten sie dienstunfähig werden: Sie erhalten Leistungen nur dann, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden – während Ausbildung und Probezeit werden Sie in der Regel aber entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt. Anspruch auf eine Rente haben hier nur Beamte auf Lebenszeit, die auch die 5jährige Wartezeit erfüllen. Beispiel einer unvollständigen Klausel:

"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit." 

Berufsunfähigkeitsversicherungen können auch Klauseln enthalten, die unter Umständen den Anspruch auf eine Rente einschränken oder ausschließen. Beamte können dienstunfähig werden, was nicht bedeutet, dass Sie auch berufsunfähig sind. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie davon ausgehen, dass durch die Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn auch gleichzeitig Berufsunfähigkeit vorliegt und Leistungen bei Entlassung ohne weitere Prüfungen gezahlt werden. 

Statt den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann ihm auch eine andere Tätigkeit übertragen werden. Dafür sind gegebenenfalls auch Weiterbildungen nötig, an denen der Beamte teilnehmen muss. Eine Dienstunfähigkeit führt also nicht zwingend dazu, dass der Betroffene in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Dienstherrn.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Schützen Sie sich vor den enormen wirtschaftlichen und sozialen Folgen durch eine Dienstunfähigkeit. Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich und detailliert zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV für Verwaltungsbeamte. 

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Beamte

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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