Pflegepflichtversicherung
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein Schlaganfall kann dazu führen, dass jemand plötzlich zum Pflegefall wird. Treffen kann es jeden von uns. Manche Pflegefälle treten plötzlich und unerwartet ein, andere wiederum sind schon im Vorfeld absehbar. Die meisten sind jedoch nicht darauf vorbereitet, wenn sie selbst oder Angehörige pflegebedürftig werden.
Die Lebenserwartungen in den Industrienationen steigen. Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Das bedeutet auch, immer mehr werden zum Pflegefall. In Deutschland wird heute jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.
Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten Menschen als pflegebedürftig, wenn sie nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfe benötigen. Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen Kosten, beispielsweise für notwendige Umbauten im häuslichen Umfeld, Hilfsmittel oder Aufwendungen für professionelles Pflegepersonal, verbunden.
Seit 1996 sind deshalb alle Bürger in Deutschland verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, um die enormen Kosten abzudämpfen. Mittlerweile sind fast alle Einwohner Deutschlands gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst eine Versicherung, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, abschließen.
Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen.
Was tun, wenn klar wird, dass man selbst oder ein Angehöriger Pflege braucht?
Grundlegend kann die erforderliche Versorgung krankheits- oder unfallbedingt sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, sich möglichst frühzeitig umfassend mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen und sich zu informieren.
Fragen, die häufig auftreten sind:
- Wie wird die Pflege organisiert?
- Welche Einrichtungen und Dienste gibt es?
- Welche Form der Versorgung ist für den individuellen Pflegebedarf optimal?
- Welche Kosten entstehen?
- Wer hilft, wenn Angehörige überfordert sind?
Wo können Sie sich informieren - Wichtige Anlaufstellen
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet mit einem Pflegetelefon Hilfe und Orientierung an
- Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München
- Die gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse - Krankenkassen sind zur kostenlose Pflegeberatung verpflichtet
- Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an
- Telefonische Beratung durch die Unabhängige Patientenberatung
- Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen können beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades helfen
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit informiert über alle Belange zur Kranken- und Pflegekasse
- Beim Sozialamt können Sozialleistungen, Hilfe zur Pflege, beantragt werden
- Seniorenberatungen und Kommunale Beratungsstellen sind unter anderem zuständig für Fragen und Probleme im Alter
Den Pflegegrad sollten Sie so früh wie möglich beantragen. Die Leistungen können rückwirkend vom Tag der Antragstellung angezahlt werden.
Welche Unterstützungen, Leistungen und Zuschüsse gibt es, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt?
- Beantragt werden können Leistungen wie Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen
- Es besteht die Möglichkeit Krankenpflege in Anspruch zu nehmen - diese wird von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad
- Bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall kann eventuell eine Unfallversicherung Kosten übernehmen
- Für die Angehörigen können Pflegehilfsmittel hohe Kosten bedeuten. Die Pflegekasse zahlt bis zu 40€ pro Monat für notwendige Hilfsmittel – dies muss extra beantragt werden
- Erfolgt die Pflege durch Angehörige, kann der sogenannte Pflegepauschbetrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden
- Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Pflege privat aufgebracht werden (Umbau Wohnung/Haus, Eigenanteile für Pflegedienst oder Pflegeheim, Eigenanteile für Medikamente, Elektromobil, Fahrzeugumbauten, Treppenlift usw.) sind eventuell als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Belege aufheben)
- Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, können unter Umständen mit bis zu 4.000€ pro Maßnahme auf Antrag von der Pflegekasse bezuschusst werden
- Bei Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit ist ebenfalls ein Zuschuss möglich
Die Pflegepflichtversicherung - Unterscheiden sich gesetzliche und private Versicherung?
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die gesetzlichen Pflegepflichtversicherungen erbringen Sach- und/oder Geldleistungen. Wird der Pflegebedürftige von einem Angehörigen gepflegt, kann ein sogenanntes Pflegegeld gezahlt werden. Möglich ist auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen.
Die Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen nimmt stetig zu, während jüngere, zahlende Versicherte weniger werden. In Zukunft können immer weniger Kosten mit den Beiträgen abgedeckt werden. Die Finanz- und Versorgungsdefizite werden sich verstärken.
Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt bei 2,55 % des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %.
Freiberufler und Selbstständige tragen die Kosten allein.
Beamte der Feuerwehr, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese von der Pflegepflichtversicherung erfasst und zahlen nur den halben Beitragssatz. Genauso wie alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.
Private Pflegepflichtversicherung
Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München das Prinzip der Kostenerstattung.
Wie bei der privaten Krankenversicherung müssen die Kosten vorerst selbst übernommen werden. Die Aufwendungen können auf Antrag von der Beihilfestelle und der Pflegekasse erstattet werden.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherungen sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Lebenssituation des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Beamte der Feuerwehr zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.
Die Kostenerstattung der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Im Versicherungsverlauf werden Altersrückstellungen gebildet, welche die Kostendeckung im Pflegefall absichern.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in eine private Pflegekasse, wie der Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, wechseln. Der Wechsel von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt jedoch einige Probleme mit sich.
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
- Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung
- Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
- 45 Minuten davon für die Grundversorgung
Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.
Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst.
Ort der Pflege
ambulante, häusliche Versorgung
Bei der Pflege durch die Angehörigen des Beamten der Feuerwehr wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt.
Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Die Differenz muss der Beamte der Feuerwehr privat aufbringen.
Tages- oder Nachtpflege
Möglich ist eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Stationär
Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.
Detaillierte Informationen zur Pflegepflichtversicherung
Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung
- Alle Krankenversicherungspflichtigen haben Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung
- Die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verweigert werden
- Solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenkasse nicht kündigen
- Kinder des Beamten der Feuerwehr ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden
Normalerweise wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte der Feuerwehr können sich in der privaten Pflegepflichtversicherung, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, versichern.
Wie geht es weiter, wenn Sie Antrag auf Pflegeleistungen stellen?
- Mobilität
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
- Selbstversorgung
Die Pflegebedürftigkeit oder fehlende Selbstständigkeit und der damit verbundene Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse wird in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt.
Soziale Pflegepflichtversicherung
Gesetzlich Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen anerkannten Prüfdienste begutachtet.
Der Gutachter gibt daraufhin der Pflegekasse eine Empfehlung, welchem der fünf Pflegegrade der Versicherte zugeordnet werden sollte. Die Pflegekasse genehmigt daraufhin den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen.
Private Pflegepflichtversicherung
Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt im Auftrag der privaten Versicherung die Ermittlung des Pflegegrades. Letztlich entscheidet ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung nachkommt und dem pflegebedürftigen Beamten der Feuerwehr Aufwendungen erstattet.
Die Pflegezusatzversicherung
Es ist empfehlenswert, ergänzend zur Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abzuschließen. Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohen Pflegekosten, die, wenn die Ersparnisse des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind, oftmals von den Kindern übernommen werden müssen. Mit der Pflegezusatzversicherung kann dieses Risiko abgesichert werden.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen drei Möglichkeiten: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Pflegebedürftige Beamte der Feuerwehr einen frei verfügbaren Betrag in der vertraglich vereinbarten Höhe ausgezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nachgewiesen werden kann.
Aus der Pflegerentenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erhält der Beamte der Feuerwehr im Pflegefall eine lebenslange, monatliche, steuerfreie Rente. Auch hier reicht der Nachweis von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad.
Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung.
Erstattungsfähig sind nur die rein für die Pflege aufgewandten Kosten, Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu.
Möglicherweise kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen für die staatliche Förderung, auch „Pflege-Bahr“ genannt:
- Pro Monat müssen mindestens zehn Euro selbst in die Pflegekasse eingezahlt werden
- Die Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern
Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält. Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht zulässig.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Wir freuen uns auf Sie!
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Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
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